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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 11/11

Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Honorarabrechnungsunterlagen des an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Klägers für die Quartale IV/2004 und I/2005 anzunehmen und zu bearbeiten.

Fundstelle(n):
ZAAAE-44169

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