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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 45/12

Die Beteiligten streiten über die Frage, wer für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), das in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben wird, die selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung nach § 95 Abs. 2 Satz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) abgeben muss.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAE-44168

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