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IWB Nr. 17 vom Seite 613

Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 in der Gestaltungspraxis

Fälle und Lösungen von besonderer praktischer Bedeutung

Dr. Eckhard Wälzholz

[i]ErbRVO im Abl EG 2012 Nr. L 201 S. 107 ff. unter http://bit.ly/1cclC18Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 revolutioniert die Praxis der Abwicklung und Behandlung internationaler Erbfälle. Sie ändert die Anknüpfungspunkte des anzuwendenden Erbrechts, schafft einen europäischen Erbschein und ist bei der Testamentsgestaltung bereits ab sofort zu beachten. Der folgende Beitrag schildert die Auswirkungen des neuen Rechts – hauptsächlich anhand von konkreten Beispielen.

Die Kurzfassung des Beitrags finden Sie in.

I. Einführung

Beispiel 1

Zwei deutsche Staatsangehörige fertigen 2008 einen Erbvertrag in Deutschland und verlegen später ihren gemeinschaftlichen Wohnsitz nach Frankreich, Italien oder Spanien. In ihrem Testament haben sie Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung angeordnet. Eines der gemeinschaftlichen Kinder wird vollständig enterbt und soll nur den in bar auszuzahlenden Pflichtteil erhalten. Begleitend wird zeitgleich ein Pflichtteilsverzicht abgeschlossen. Eine ausdrückliche Rechtswahl wurde nicht getroffen.

[i]Bislang wurde allein an die Staatsangehörigkeit angeknüpft Der vorstehende Beispielsfall dokumentiert deutlich die Übergangsprobleme von bisherigem deutschem internationalem Privatrecht zur europäischen Erbrechtsverordn...