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Veröffentlichung des Entwurfs zur Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung
Das BMF hat den Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – BsGaV) veröffentlicht (http://www.bit.ly/18K2wh5).
Im Jahr 2010 hat die OECD die Gewinnermittlung für Betriebsstätten gem. Art. 7 OECD-MA reformiert. Mit der Einführung des sog. Authorised OECD Approach (AOA) sollte die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auch auf (ausländische) Betriebsstätten und grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen von Personengesellschaften ausgedehnt werden. Mit der neuen Vorschrift werden Geschäftsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ohne zugrunde liegende schuldrechtliche Vereinbarungen (sog. Dealings) künftig so behandelt, als existierten solche schuldrechtlichen Vereinbarungen. Diesen AOA hat der deutsche Gesetzgeber durch das AmtshilfeR...