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BFH 16.4.2013 VII R 44/12, NWB 37/2013 S. 2910

Abgabenordnung | Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Anfechtungsklage

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines gebundenen Verwaltungsakts kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der finanzgerichtlichen Entscheidung an, wenn der angefochtene Bescheid im Verlaufe des Gerichtsverfahrens – etwa durch ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO – rechtmäßig wird. (2) Der Bescheid über die Bewilligung einer Investitionszulage, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr aufgehoben oder geändert werden kann, erledigt sich mit der Verfahrenseröffnung auf andere Weise. Im Verfahren der Rückforderung gegenüber dem [i]Muster einer Anfechtungsklage NWB TAAAB-05734Zessionar ist inzident zu prüfen, ob der Zedent materiell-rechtlich einen Anspruch auf den Zulagebetrag hatte. (3) Die Feststellung des Rückz...