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KSR Nr. 9 vom Seite 4

Vorsteuerabzug bei vorsteuerschädlicher Nutzung

Vorsteueraufteilung bei gemischter Nutzung von Eingangsleistungen

Peter Mann

Der Vorsteuerabzug ist ein integraler Bestandteil des Umsatzsteuersystems. Der Vorsteuerabzug ist jedoch ausgeschlossen, soweit eine vorsteuerschädliche Verwendung einer Eingangsleistung erfolgt. Bei einer Nutz-S. 5ung, die sowohl vorsteuerschädlich als auch vorsteuerunschädlich ist, muss die Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG aufgeteilt werden. Dabei kommt es nach Auffassung des BFH auf die getätigten Umsätze im gesamten Besteuerungsjahr an.

Der Sachverhalt des Streitfalls

Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft, die Anteile an Publikumsgesellschaften vermittelt. Außerdem erstellt sie Anlegerinformationen für solche Gesellschaften. In den Jahren 2001 bis 2004 vermittelte sie u. a. Anteile an vier Medienfonds. Diese Vermittlungsleistungen waren nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG steuerfrei. Im Zeitraum von 2001 bis 2004 betrug der Anteil dieser steuerfreien Umsätze am Gesamtumsatz zwischen 76 % und 89 %.

Für die Voranmeldungszeiträume Januar 2005 bis August 2005 machte die Klägerin jeweils einen Vorsteuerabzug von lediglich 5 % der angefallenen Vorsteuern geltend.

Im September 2005 stellte sich durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen heraus, dass die Auflage zweier weiterer Medienfonds und die geplante V...