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Bilanzberichtigung nach Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs
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[i]BFH, Beschluss vom 31. 1. 2013 - GrS 1/10 NWB UAAAE-32715Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG „darf” der Steuerpflichtige eine Bilanzberichtigung vornehmen, soweit die Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Befolgung der Vorschriften des EStG nicht entspricht. Die Formulierung kodifiziert grundsätzlich ein Wahlrecht zur Korrektur. Liegt allerdings ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zur Bilanzierung vor, stellt dieses bereits die Bilanzberichtigung dar, so dass für ein Wahlrecht kein Raum bleibt.
[i]Kein Wahlrecht bei SteuerverkürzungDas scheinbare Wahlrecht zur Bilanzberichtigung beschränkt sich ferner auf solche Fehler, die nach Einreichen der Bilanz erkannt werden und keine Steuerverkürzung zur Folge haben. Sofern der Fehler zu einer Steuerverkürzung führen kann oder bereits geführt hat, ist dieser zwingend bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährungsfrist gemäß § 153 AO zu berichtigen.
[i]Bilanzierungs- und BewertungsfehlerDer unzulässige Bilanzansatz ist nicht auf einen Bilanzierungsfehler beschränkt, sondern auch Bewertungsfehler ermöglichen eine Bilanzberichtigung.
[i]infoCenter, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung (EStG) NWB PAAAB-14427Neben der Voraussetzung eines unrichtigen Bilanzansatzes als objektives Element wurde bis zu...