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FG Berlin 21.11.2012 12 K 12013/11, BBK 17/2013 S. 802

Steuerrecht | Keine LSt-Pauschalierung nach § 37b Abs.  2 EStG für Teilnahme an Regattabegleitfahrt

Eine LSt-Pauschalierung nach § 37b Abs. 2 EStG ist mangels geldwerten Vorteils nicht vorzunehmen, wenn Arbeitnehmer an einer Regattabegleitfahrt ihres Arbeitgebers teilnehmen müssen, um dessen Kunden zu betreuen. Die Teilnahme der Arbeitnehmer liegt dann nämlich im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers und stellt daher keinen Arbeitslohn dar.

[i]Überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers Im Streitfall hatte ein Aufzughersteller seine Kunden zu einer Regattabegleitfahrt bei der Kieler Woche eingeladen. Er verpflichtete seine in der Kundenbetreuung tätigen Arbeitnehmer, an der Begleitfahrt teilzunehmen. Diese mussten während der Fahrt Fachgespräche mit den Kunden führen und Jacken mit einem Logo des Aufzugherstellers tragen. Nach dem FG sprach dies für ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbei...