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Steuerrecht | BMF: ELStAM ist ab 2013 anzuwenden
Das BMF hat das Jahr 2013 als Einführungszeitraum für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) festgelegt. Die ELStAM sind damit spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abzurufen und anzuwenden. Ein Abruf mit Wirkung ab 2014 wäre verspätet. S. 802
[i]LSt-Freibeträge neu beantragen!Das BMF-Schreiben ist sehr ausführlich und enthält u. a. Ausführungen zum Papierverfahren (d. h. Verwendung der LSt-Karte 2010) im Jahr 2013, solange der Arbeitgeber die ELStAM noch nicht abgerufen hat. Zu beachten ist, dass LSt-Freibeträge neu zu beantragen sind, wenn sie auch im ELStAM-Verfahren berücksichtigt werden sollen .
An sich [i]Gesetzliche Ermächtigung für BMF liegt vorhaben BMF-Schreiben keine verbindliche Bedeutung. Bei ELStAM ist dies anders; denn in § 52b Abs. 5 EStG wird das BMF ausdrücklich ...