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Steuerrecht | Dienstwagen mit Fahrer als geldwerter Vorteil
Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen mit Fahrer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, muss er einen geldwerten Vorteil versteuern. Dieser geldwerte Vorteil besteht aus zwei Komponenten:
[i]0,03 %-Methode für Nutzung des DienstwagensZum einen aus der Nutzung des Dienstwagens: Hier gilt die 0,03 %-Methode, nach der pro Entfernungskilometer und pro Monat 0,03 % des Bruttolistenpreises des Dienstwagens anzusetzen sind . Maßgeblich sind die tatsächlich durchgeführten Fahrten; [i]Tatsächliche Nutzung entscheidenddie bloße Nutzungsmöglichkeit reicht bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für den Ansatz eines geldwerten Vorteils nicht aus. Anders ist dies bei der Privatnutzung eines Dienstwagens .
[i]Zuschlag von 50 % unzutreffendZum anderen aus der Fahrergestellung, also aus einer Personalüberlassung: Dieser Vorteil darf nicht mit einem...