Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung –
Verhinderung der Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland – Verletzung der
Aufzeichnungspflichten nach § 17c Abs. 3 UStDV
Leitsatz
Die Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Verbringung einer dem Unternehmensvermögen zugeordneten Yacht nach Mallorca
ist zu versagen, wenn der mit dem Lieferer identische Erwerber den innergemeinschaftlichen Erwerb der Yacht in Spanien nicht
der Besteuerung unterworfen hat und keine Aufzeichnungen im Sinne des § 6a Abs. 3 i.V.m. § 17c Abs. 3 UStDV vorlegen kann.
Verhindert der Steuerpflichtige die Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat durch das Unterlassen seiner Registrierung
als Unternehmer in diesem Mitgliedstaat und die Nichtdeklarierung des dortigen Erwerbs, kann er sich nicht darauf berufen,
dass trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststehe, dass die Voraussetzungen
des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen.
Der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer zur Vercharterung vorgesehenen Yacht ist gemäß § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs.
5 Satz 1 Nr. 4 EStG zu versagen, wenn eine durch objektive Anhaltspunkte belegte Gewinnerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen
im Zeitpunkt des Erwerbs nicht feststellbar ist.
Bei einer kostspieligen Investition in einen typischen Repräsentationsgegenstand ist die behauptete Gewinnerzielungsabsicht
im Zeitpunkt des Kaufs durch Vorlage zuvor eingeholter Markt- bzw. Wirtschaftlichkeitsanalysen nachzuweisen, wenn es sich
nicht nur um eine Ersatzbeschaffung für ein bereits bestehendes und mit Gewinn betriebenes Unternehmen handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 31 EFG 2013 S. 1707 Nr. 20 UStB 2013 S. 288 Nr. 10 DAAAE-43375
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