Lohnsteuerabzugspflicht des wirtschaftlichen Arbeitgebers nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG bei internationaler Arbeitnehmerentsendung
Leitsatz
Stellt eine estnische Firma einem inländischen Unternehmen die Personalkosten für den im Betrieb des inländischen Unternehmens
eingegliederten, die Weisungen des inländischen Unternehmens ausführenden und am Firmensitz und bundesweit Serviceleistungen
erbringenden Arbeitnehmers in Rechnung und findet danach die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund summarischer Prüfung im Verfahren
der Aussetzung der Vollziehung ausschließlich im Interesse des inländischen Unternehmens statt, ist das inländische Unternehmen
gem. § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG in der seit geltenden Fassung zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1706 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 38/2013 S. 2979 PStR 2014 S. 85 Nr. 4 FAAAE-43370
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