Nachträgliche Werbungskosten bei Haftungsinanspruchnahme eines vormals wesentlich beteiligten, ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers
für Steuerschulden der aufgelösten Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Zahlungen eines vormals wesentlich beteiligten, ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme
nach § 69 AO für Steuerschulden der inzwischen aufgelösten Kapitalgesellschaft sind nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Haftungsinanspruchnahme durch eine Pflichtverletzung während der Tätigkeit als angestellter
Gesellschafter-Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen
Tätigkeit besteht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1651 Nr. 20 KÖSDI 2013 S. 18639 Nr. 12 IAAAE-43369
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