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Der Entwurf „Kapitalflussrechnung” (E-DRS 28) für den HGB-Konzernabschluss
[i]infoCenter, Kapitalflussrechnung NWB FAAAC-45534Pflichtbestandteil des HGB-Konzernabschlusses ist eine Kapitalflussrechnung. Indes: Wie diese aussehen soll, sagt das HGB nicht. Die Lücke füllt seit dem Jahr 2000 der DRS 2 mit seinen Ablegern DRS 2-10 für Kreditinstitute und DRS 2-20 für Versicherungsunternehmen. Die Standards sind zuletzt infolge des BilMoG im Jahr 2010 geändert worden. Nun hat am das DRSC den von seinem HGB-Fachausschuss formulierten Entwurf E-DRS 28 „Kapitalflussrechnung” veröffentlicht. Mit dem neuen Standardentwurf verfolgt das DRSC das Ziel, „die mit der Anwendung der derzeit geltenden Standards DRS 2, DRS 2-10 und DRS 2-20 gesammelten praktischen Erfahrungen aufzugreifen” und „die bisherigen branchenspezifischen Regelungen durch Anlagen” zu ersetzen. Für einen komplett neuen Standard und nicht einen Änderungsstandard hat man sich wegen der im Detail starken Änderungen – insbesondere auch im formalen Aufbau – entschieden (E-DRS 28.B3). Der Beitrag stellt E-DRS 28 vor und zeigt die wesentlichen Änderungen gegenüber DRS 2 auf.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Grundaufbau des E-DRS 28 und der künftigen Kapitalflussrechnung
[i]Cashflow-Darstellungen unverändertUnverändert gegenüber DRS 2 ble...