BBK Nr. 17 vom Seite 793

Entwurf der GoBD: Praxistauglich oder nicht?

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Weiterentwicklung und Modernisierung der GoBS und GDPdU

[i]Burlein, (K)eine Modernisierung – BMF will GoBS und GDPdU-Schreiben zusammenfassen, BBK 9/2013 S. 404 NWB UAAAE-34831 In BBK 9/2013 hatte StB Henning Burlein über den ersten Entwurf eines BMF-Schreibens berichtet, mit dem die Anforderungen an die digitale Buchführung und die Grundsätze zum Datenzugriff (GDPdU) modernisiert und weiterentwickelt werden sollen. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) waren seinem Befunde nach nicht der geplante große Wurf und erweckten den Eindruck, „mit heißer Nadel gestrickt zu sein”. Zudem bleibe der Entwurf hinter dem Stand der Technik zurück. Mit dieser Kritik stand er keineswegs allein, und die Verbände lehnten den Entwurf in einem Brief an das BMF insgesamt ab, punktuelle Überarbeitungen hielten sie für nicht sinnvoll.

Es ist ungewöhnlich, dass [i]GoBD-Entwurf NWB HAAAE-37193 uns hierzu ein Beitrag erreichte, der wiederum Kritik an der Kritik formuliert. Arno Becker und Andreas Wähnert setzen sich mit den Vorbehalten insbesondere von Burlein gegen den GoBD-Entwurf in diesem Heft ab Seite 836 auseinander und verteidigen ihn; Roger Odenthal wiederum prüft aus der Sicht eines langjährigen IT-Beraters ab Seite 831, wie praxistauglich die GoBD nun sind. Verschaffen Sie sich also einen Überblick über die Argumente und Meinungen ab Seite 831. Den GoBD-Entwurf und den Beitrag von Burlein finden Sie hierzu in der NWB Datenbank.

Das Ziel der Finanzverwaltung verdient uneingeschränkte Zustimmung, die verstreuten Dokumente zur digitalen Buchführung in einem einzigen Text zusammenzufassen und die GoBS von 1995 an den Stand der Technik anzupassen. Die Praxis benötigt eine klar verständliche und handhabbare Hilfe beim IT-Einsatz im Unternehmen. Die GoBS waren schon sprachlich nur begrenzt zumutbar und sind zudem veraltet; der Einsatz der GDPdU im Alltag hat sich dagegen weitgehend eingespielt, bedarf aber einer laufenden Anpassung an die fortschreitende Technik, z. B. bei elektronischer Archivierung.

Liest man den Entwurf der GoBD als neutraler Beobachter, so stellt man fest, wie schwierig bis aussichtslos es ist, Regeln aufzustellen, die von der Würstchenbude mit Bargeschäft bis zum DAX-Konzern einheitlich den IT-Einsatz regeln sollen. Bei der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) besteht seit vielen Jahren ein Projekt zur Formulierung der „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz (GoBIT).” Hier sollte doch eine Möglichkeit bestehen, ähnlich wie bei der E-Bilanz mit allen Beteiligten zu einer einheitlichen Lösung zu kommen, die der Praxis auch hilft.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2013 Seite 793
HAAAE-43352