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NWB direkt Nr. 36 vom Seite 919

Sind Leitungsorgane der Societas Europaea (SE) sozialversicherungspflichtig?

Axel A. Heltzel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-43303 Die Frage nach der Sozialversicherungspflicht der Leitungsorgane der europäischen Aktiengesellschaft (SE) wird von den Sozialversicherungsträgern einerseits und der juristischen Literatur andererseits unterschiedlich beantwortet. Rechtsprechung zu diesem Thema ist noch nicht ergangen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Grundlagen und den Aufbau der SE sowie den Meinungsstand zur Sozialversicherungspflicht der Organwalter der SE.

Ausführlicher Beitrag s..

Dualistisches und monistisches System

[i]Die dualistisch organisierte SE gleicht der deutschen AktiengesellschaftDie SE gründet auf Vorgaben der EU. Sie sieht – gleich der deutschen Aktiengesellschaft – entweder ein Aufsichts- (Aufsichtsrat) und ein Leitungsorgan (Vorstand) („dualistisches System”) oder ein Verwaltungsorgan (Verwaltungsrat) („monistisches System”) vor. Dem Verwaltungsrat der monistischen SE sind ein oder mehrere geschäftsführende Direktoren nachgeordnet, die das Tagesgeschäft führen.

Sozialversicherungspflicht der Leitungsorgane

[i]Vorstand und Aufsichtsrat der dualistisch organisierten SE unterliegen nicht der SozialversicherungspflichtDie Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sind pauschal der Ansicht, dass die Leitungsorgane einer dualistisch organisierten SE keiner Sozialversicherungspflicht unterliegen, die Leitungsorgane e...