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BVerfG 17.07.2013 1 BvR 3167/08, NWB 36/2013 S. 2840

Versicherungsvertragsrecht | Mehr Datenschutz für Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer müssen zum Erhalt von Leistungen nicht grds. Ärzte, Krankenversicherer oder Rentenversicherungsträger von der Schweigepflicht entbinden. Vielmehr sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, gezielt die Auskünfte beim Versicherungsnehmer einzuholen, die zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Eine versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung müsse – so das Gericht – hinreichend eng ausgelegt werden, um dem Versicherten die Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung zu bieten. Der Versicherungsnehmer könne nicht zur Abgabe einer Erklärung gezwungen werden, die sämtliche bei der Auskunftsstelle vorhandenen Informationen umfasst. Im Streitfall sollte eine Versicherungsnehmerin vorformulierte Schweigepflicht-Entbindungs...