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OLG Frankfurt/M. 24.04.2013 7 U 142/12, NWB 36/2013 S. 2839

Versicherungsvertragsrecht | Private Krankheitskostenversicherung als insolvenzfreies Schuldverhältnis

Auch wenn die Prämienzahlungen durch den Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung ausbleiben, kann dies zwar zum Ruhen des Vertrags und nach längerem Ausbleiben zu einer Fortsetzung im Basistarif führen (§ 193 Abs. 6 VVG), der Versicherer selbst bleibt dennoch, obwohl er keine Prämien erhält, für bestimmte Aufwendungen insbesondere bei akuten Erkrankungen haftbar. Sozialpolitisch motivierter Zweck dieser Regelung, die auch durch § 16 Abs. 3a SGB V in [i]Zur zweiten Stufe der Insolvenzrechtsform Stapper/Schädlich, NWB 25/2013 S. 2005der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, besteht darin, auch erhebliche Störungen der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung nicht zum Anlass einer Beendigung des Versicherungsvertrags oder einer (völligen) Einstellung der Leistungen des Versicherers zu nehmen. Insoweit ist deshalb auch nach Insolvenzeröffnung der ...