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Einkommensteuer | Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Golfturnier sind keine Betriebsausgaben
Das zur Anerkennung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Golfturnier lässt sich in folgenden Leitsätzen zusammenfassen: (1) Unter den Begriff der Aufwendungen für „ähnliche Zwecke” i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG fallen auch der Golfsport und damit zusammenhängende Veranstaltungen. (2) Aufwendungen i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG können durch eine entsprechende Einrichtung, die Ausübung der Tätigkeiten oder die Benutzung der Einrichtung entstehen, wobei es ohne Bedeutung ist, ob es sich um eigene oder gepachtete Einrichtungen handelt. (3) Bei der Veranstaltung eines Golfturniers ist es unbeachtlich, ob die Anbahnung und Förderung von Geschäftsabschlüssen bzw. die Werbung für das Unternehmen im Vordergrund gestanden hat oder ob dieses der Unterhaltung von Geschäftsfre...