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Abgabenordnung | Grobes Verschulden bei im Zuge einer Selbstanzeige zu hoch geschätzten Einkünften
Hat ein Steuerpflichtiger jahrelang seine steuerpflichtigen ausländischen Kapitaleinkünfte nicht erklärt und zur Minimierung eines potenziellen Entdeckungsrisikos bewusst auf jedwede Klärung ihrer Höhe in Form von Erträgnisaufstellungen verzichtet, nimmt er hierdurch notwendigerweise auch in Kauf, dass dann, wenn sich das Entdeckungsrisiko tatsächlich manifestieren sollte, ihm die für die Erlangung der Straffreiheit notwendige genaue Kenntnis über die tatsächliche Höhe der hinterzogenen Einkünfte für eine Selbstanzeige fehlen würde. Schätzt er deshalb vor diesem Hintergrund die hinterzogenen Einkünfte bei einer Nacherklärung [i]Zu den Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung s. Dönmez, NWB 36/2013 S. 2866(zur Sicherstellung einer wirksamen Selbstanzeige) zu hoch ein, trifft ihn nach dem e...