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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 RS 5/12

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1; AAÜG § 8 Abs. 3 S. 1; VO-AVIwiss § 2; VO- AVIwiss § 6; VO-AVIwiss § 2a

Leitsatz

Leitsatz:

Die Leiterin der Abteilung Arbeitsökonomie einer Universität, die ausschließlich verwaltende Tätigkeiten ausführte, erfüllt nicht die persönliche und sachliche Voraussetzung für eine Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem der wissenschaftlichen Intelligenz. Diese Position ist nicht mit der Leitung einer wissenschaftlichen Einrichtung iSv § 2a VO-AVItech gleichzusetzen.

Fundstelle(n):
PAAAE-43212

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