Nicht erfasste Betriebseinnahmen aus Schwarzgeldgeschäften
Leitsatz
Werden Kasseneinnahmen in erheblichem Umfang nicht vollständig aufgezeichnet, weist die Buchführung einen wesentlichen Mangel
auf. Das FA ist dann zu einer Schätzung nach § 162 Abs. 1 AO berechtigt und kann weitere Beträge als BE bzw. steuerpflichtige
Umsätze erfassen.
Die nicht in der Buchführung einer GmbH erfassten BE aus Schwarzgeldgeschäften führen zu einer Erhöhung der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage
sowie zu vGA. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Verwendung der Schwarzgeldeinnahmen für betriebliche Zwecke nicht festgestellt
werden kann.
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1750 Nr. 30 BBK-Kurznachricht Nr. 21/2013 S. 995 DB 2013 S. 2181 Nr. 39 PAAAE-43011
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