Pensionsrückstellung, Nachholverbot, Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs
Leitsatz
Ist bei der Komplementär-GmbH die Bildung einer Rückstellung für die einem Kommanditisten-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage
rechtsfehlerhaft unterblieben, kann dies für die abgelaufenen Jahre nicht mehr nachgeholt werden. Der Grundsatz des formellen
Bilanzzusammenhangs wird in diesem Fall durch das Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG begrenzt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 2162 Nr. 36 BB 2014 S. 942 Nr. 16 EFG 2013 S. 1642 Nr. 20 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2014 S. 305 QAAAE-42993
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