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NWB BB 9/2013 S. 261

Arbeitsrecht: Ex-Angestellter darf bei Konkurrenz arbeiten

Ein ehemaliger Mitarbeiter darf bei direkten Wettbewerbern arbeiten, wenn es im Arbeitsvertrag kein Wettbewerbsverbot gibt und keine gesetzlichen Verbote vorliegen. Das hat das LAG Köln entschieden (vgl. ).

Praxistipp

Weisen Sie Ihre Mandanten auf dieses Urteil hin und empfehlen Sie ihnen, in Arbeitsverträgen Wettbewerbsklauseln einzubauen, um bei einer Kündigung von Mitarbeitern keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.