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Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Die neue Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung ist am im Bundesgesetzblatt verkündet und am in Kraft getreten.
Wie bereits in unserer Meldung über den Gesetzentwurf (vgl. NWB-BB 5/2012 S. 134 NWB RAAAE-07658) berichtet, ist durch das Gesetz für Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Angehörige freier Berufe eine Gesellschaftsform entstanden, durch die die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt wurde. Voraussetzung für die beschränkte Haftung ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. € für Anwälte und von 1 Mio. € für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater je Versicherungsfall.
Prüfen Sie die Notwendigkeit einer beschränkten Haftung. Sollten Si...