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NWB-BB Nr. 9 vom Seite 274

Die Vermögens-Verbindlichkeiten-Übersicht

Beratungsaufgabe und -chance

Detlef Müller und und Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander

Die Vermögens-Verbindlichkeiten-Übersicht wird für Unternehmer und deren Berater oftmals dann ein Thema, wenn ein Kreditinstitut im Rahmen einer Finanzierungsentscheidung oder im Wege der laufenden Berichterstattung eine solche anfordert – also als reaktive Aktion. Andersherum wird ein Schuh daraus: Alle Unternehmer sollten über eine aussagefähige Vermögens-Verbindlichkeiten-Übersicht verfügen und diese regelmäßig aktualisieren. Sie bildet die Basis für weitere Entscheidungen zur Gestaltung der eigenen Vermögensentwicklung und kann den Kreditgebern bei Bedarf jederzeit übergeben werden. Als Berater ist das für Sie nicht nur eine Beratungsaufgabe, sondern auch eine Beratungschance.

I. Die Vermögens-Verbindlichkeiten-Übersicht in ihren „landläufigen” Ausprägungen

Der Name ist Programm: Kreditinstitute erwarten von ihren Unternehmenskunden eine Vermögensübersicht – oft auch als Selbstauskunft bezeichnet. Allein diese Kurz-Bezeichnung lässt schon vielfältigen Interpretationsspielraum zu, was denn nun eigentlich in einer solchen Aufstellung zusammengefasst werden soll. Die von den Kreditinstituten verwendeten Formulare spiegeln eine große Vielfalt und Band...