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NWB direkt Nr. 35 vom Seite 897

Steuerhinterziehung bei unrichtigen Feststellungsbescheiden

Dr. Matthias H. Gehm

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-42835 Mit Beschluss vom - 1 StR 537/12 NWB DAAAE-32109 hat der BGH zur Steuerhinterziehung bei Feststellungsbescheiden Stellung bezogen und hierbei an seinen Beschluss vom - 1 StR 322/08 NWB GAAAD-02212 angeknüpft. Gleichzeitig hat der BGH zur Deliktsnatur des § 370 AO als konkretes Gefährdungsdelikt mit Folgen hinsichtlich der [i]BGH, Beschluss vom 22. 11. 2012 - 1 StR 537/12 NWB DAAAE-32109 Frage der Tatvollendung und der Strafzumessung Position bezogen. Auch wurde unter Bezugnahme auf das (BStBl 2009 II S. 934) auf die Strafzumessung eingegangen.

Ausführlicher Beitrag s..

Kernpunkte der aktuellen BGH-Entscheidung

  • [i]Tatvollendung bereits bei Bekanntgabe des Feststellungsbescheids als nicht gerechtfertigter steuerlicher VorteilEin unrichtiger Feststellungsbescheid ist sowohl im Hinblick auf einen zu niedrigen Gewinn wie auch einen unberechtigten Verlustvortrag bzw. den Ausweis eines zu hohen nicht verbrauchten Verlustvortrags ein nicht gerechtfertigter steuerlicher Vorteil i. S. von § 370 Abs. 1 erster Halbsatz AO.

  • Wegen der Bindungswirkung des § 182 Abs. 1 Satz 1 AO tritt Tatvollendung mit Bekanntgabe des jeweiligen Feststellungsbescheids ein.

  • Für die Frage der Tatvollendung ist es unerheblich, ob der konkrete Steuerschaden schon bezifferbar ist. Dies ergibt sich daraus, dass § 370 AO ein konkretes Gefährdungsdelikt ist.

  • Der ...