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USt direkt digital Nr. 16 vom Seite 3

Vorsteuerabzug bei verlorenen Rechnungen

(Revision eingelegt)

Im Rahmen von Betriebsprüfungen stellt sich häufiger die Frage, wie ein Vorsteuerabzug bei Verlust der Originalrechnung nachgewiesen werden kann. Die Zeugenaussage eines gewissenhaften Steuerberaters reicht hierfür bei einem Totalverlust nach aktueller FG-Auffassung jedenfalls keineswegs aus.

A. Leitsätze (des Verfassers)

1. Bei Verlust von Originalrechnungen muss deren ursprüngliche Vorlage zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden. Dies kann über Kopien der Rechnungen erfolgen. Zeugenaussagen hingegen, die lediglich das korrekte Verbuchen von Rechnungen, nicht aber deren Inhalt belegen können, sind für den Nachweis ungeeignet. Die FinVerw ist bei fehlendem Nachweis zur Schätzung befugt. 2. Revision eingelegt (Az. V R 23/13).

B. Sachverhalt

Der Kläger war alleiniger Gesellschafter einer GmbH. Im Rahmen einer Umstrukturierung wurde das Mietverhältnis über das Betriebsgrundstück des Unternehmens aufgelöst. In der Folge mussten alle Buchführungsunterlagen vom Betriebsgelände entfernt werden. Zu diesem Zweck verlud der Kläger die Unterlagen und die EDV-Anlage, auf der die Buchhaltung gespeichert war, auf einen Kleinlaster. Dort wurden die Unterlagen fü...