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Steuerfreie Leistungen an eine Kapitalanlagegesellschaft
, veröffentlicht am 17. 7. 2013
Der EuGH hatte klargestellt, dass ein außenstehender Berater, der Kapitalanlagegesellschaften (KAG) beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren für das von der KAG verwaltete Sondervermögen gegen Entgelt berät, grundsätzlich eine umsatzsteuerfreie Leistung erbringt.
A. Leitsatz
Beratungsleistungen, die ein Dritter gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft erbringt, die ein Sondervermögen für Wertpapieranlagen verwaltet, können als Verwaltung von Sondervermögen steuerfrei sein (Anschluss an das , GfBk).
B. Sachverhalt
Die Klägerin GfBk (Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH) schloss im Jahr 1999 mit einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) einen Beratungsvertrag. Die KAG verwaltete einen Publikumsfonds als Sondervermögen nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Die GfBk verpflichtete sich, bei der Verwaltung des Fondsvermögens zu beraten und unter ständiger Beobachtung des Fondsvermögens, Empfehlungen für den Kauf bzw. den Verkauf von Vermögensgegenständen zu erteilen. Darüber hinaus musste sie den Grundsatz der Risikomischung, die gesetzlichen Anlagebeschränkungen sowie bestimmte Anlagebedingungen b...