Anspruch auf Steuerentlastung nach § 51 EnergieStG auch bei Nutzung von bei der Verbrennung von Erdgas freigesetztem Kohlenstoff zur Herstellung von Phosphaten bei vorhergehendem Verheizen des Erdgases
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Einsatz von Erdgas zur Herstellung von Phosphaten. Wird das Erdgas gleichzeitig zu anderen Zwecken als als Heizstoff verwendet? Ist „gleichzeitig„ i.S. des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG unter Berücksichtigung des Art. 2 Abs. 4 Buchst. b RL 2003/96/EG als “zugleich“ bzw. „auch” zu verstehen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
  SAAAE-42816