Arbeitshilfe - Stand: 23.12.2014

Vorsteuerabzug bei Verlust der Originalrechnung

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Darf das Finanzamt den Vorsteuerabzug bei Verlust der Originalrechnungen durch Diebstahl mit lediglich 60 % der erklärten Vorsteuern schätzen, wenn durch die Steuerkanzlei, die die Originalrechnungen verbucht hat, Zeugenbeweis angeboten wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
KAAAE-42794