Teilwert für die unentgeltliche Abgabe von Wärme
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Ist die unentgeltliche Wärmeabgabe durch den Betreiber einer Biogasanlage als Entnahme anzusehen und wie ist diese ggf. zu bewerten? - Begründet der Umstand, dass die Wärme bei dem streitgegenständlichen stromgeführten Blockheizkraftwerk als Abfallprodukt anzusehen ist und sich durch ihre Nutzung nach dem Energieeinspeisegesetz die Vergütung für den eingespeisten Strom erhöht, eine betriebliche Veranlassung der unentgeltlichen Wärmeabgabe?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
WAAAE-42790