Aufwendungen für den Erwerb von Edelmetallen im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung - Ausländische Normen können keine Buchführungspflicht über § 140 AO begründen
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1. Ist ein atypisch stiller Gesellschafter einer österreichischen Gesellschaft über § 5 Abs. 1 EStG wegen der nach österreichischem Recht bestehenden Verpflichtung der Gesellschaft, Bücher zu führen, verpflichtet, seinerseits den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln? Können ausländische Normen über die Verweisung des § 140 AO eine Buchführungspflicht begründen, oder bezieht sich diese allein auf innerstaatliche Vorschriften?
2. Sind im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Anschaffungskosten für Kupfer, das dem Umlaufvermögen zuzurechnen ist, als sofort abziehbare Betriebsausgaben zu berücksichtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAE-42784