Keine Gewerbesteuerbefreiung für originär
gewerblich tätige Besitzgesellschaft
Leitsatz
Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist die Besitzgesellschaft
nicht gemäß § 3 Nr. 20 GewStG zu befreien,
wenn sie neben ihrer Eigenschaft als Besitzgesellschaft selbst originär
gewerblich tätig ist (durch die Ausübung der Geschäftsführung
durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 3 DStRE 2014 S. 355 Nr. 6 EFG 2013 S. 1675 Nr. 20 EStB 2014 S. 70 Nr. 2 Ubg 2014 S. 272 Nr. 4 AAAAE-42592
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