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Bilanzierung | Rechnungsabgrenzung bei Handy-Subventionen
Laut haben Mobilfunkunternehmen für die verbilligte Abgabe von Mobiltelefonen bei gleichzeitigem Abschluss von Mobilfunkdienstleistungsverträgen mit 24-monatiger Mindestlaufzeit aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden (Bestätigung des , BStBl 2010 II S. 739).