BMF - IV A 4 - S 1544/09/10001-05 BStBl 2013 I S. 863

Richtsatzsammlung 2012

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2012 bekannt

Vorbemerkungen

A) Allgemeines

1. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO).

Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.

Werden für einen Gewerbebetrieb, für den Buchführungspflicht besteht, keine Bücher geführt, oder ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig (R 5.2 Abs. 2 EStR), so ist der Gewinn nach § 5 EStG unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles, unter Umständen unter Anwendung von Richtsätzen, zu schätzen (R 4.1 Abs. 2 EStR). Ein Anspruch darauf, nach Richtsätzen besteuert zu werden, besteht nicht.

2. Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie gelten nicht für Großbetriebe.

3. Die Richtsätze stellen auf die Verhältnisse eines Normalbetriebs ab. Der Normalbetrieb ist ein Einzelunternehmen mit Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich. Die Richtsätze können bei Betrieben von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften ermittelt und angewendet werden. Bei dem Vergleich mit dem Normalbetrieb sind die Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts zu beachten.

4. Die Richtsätze finden auch auf Steuerpflichtige mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) Anwendung. Hierzu sind die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (ggf. Umrechnung der Einnahmen und Ausgaben von Ist- auf Sollbeträge; Neutralisierung der Umsatzsteuer; Zuordnung außerordentlicher bzw. periodenfremder Aufwendungen und Erträge zum Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit). Wegen des Wechsels der Gewinnermittlungsart sind Berichtigungen des Gewinns gemäß R 4.6 Abs. 1 EStR vorzunehmen, wenn der Gewinn im Anschluss an eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach Richtsätzen geschätzt oder nach einer Richtsatzschätzung im nächsten Jahr nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird. Ggf. müssen im Rahmen der Richtsatzschätzung zusätzlich Bestandsveränderungen (z. B. Warenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten) ermittelt bzw. geschätzt und berücksichtigt werden.

B) Aufbau der Richtsätze

5. Richtsätze werden in v. H.-Sätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn (Rohgewinn I bei Handelsbetrieben, Rohgewinn II bei Handwerks- und gemischten Betrieben (Handwerk mit Handel), für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt (Spalten 4 bis 7 der tabellarischen Übersicht der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Bei Handelsbetrieben wird daneben der Rohgewinnaufschlagsatz angegeben (Spalte 3 der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Für Handwerks- und gemischte Betriebe ist nachrichtlich auch ein durchschnittlicher Rohgewinn I in Spalte 4 der Richtsatzsammlung verzeichnet, der als Anhalt für den Waren- und Materialeinsatz dienen soll.

Zu den Handelsbetrieben im Sinne der Richtsätze rechnen auch die Betriebe nachstehender Gewerbeklassen:

Bäcker, Konditor

Gast- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe

Fleischer, Metzger, Schlachter

Kosmetiksalons

Optiker.

Glas- und Gebäudereinigungsbetriebe sowie Gerüstbauer werden im Sinne der Richtsätze als Fertigungsbetriebe behandelt, da sie besonders lohnintensiv sind. Daher wird bei diesen Gewerbeklassen der Rohgewinn II ausgewiesen.

6. Die Richtsätze bestehen aus einem oberen und einem unteren Rahmensatz sowie einem Mittelsatz. Die Rahmensätze tragen den unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung. Der Mittelsatz ist das gewogene Mittel aus den Einzelergebnissen der geprüften Betriebe einer Gewerbeklasse.

7. Der Aufbau der Richtsätze ist in dem nachstehend als Anlage abgedruckten Schema dargestellt.

8. Der Normalbetrieb weist folgende Merkmale auf:

8.1 Wirtschaftlicher Umsatz

8.1.1 Wirtschaftlicher Umsatz im Sinne der Richtsätze ist die Jahresleistung des Betriebes zu Verkaufspreisen – ohne Umsatzsteuer – abzüglich der Preisnachlässe und der Forderungsverluste.

Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch:

  • Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen (z. B. aus Materialabfällen, aus Automatenaufstellung in Gast- und Speisewirtschaften, Werbezuschüsse),

  • Bedienungsgelder sowie

  • Verbrauchsteuern (z. B. Biersteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Schaumweinsteuer), die entgeltmäßig miterhoben werden.

Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen nicht:

  • Erträge aus gewillkürtem Betriebsvermögen,

  • Einnahmen aus Hilfsgeschäften,

  • Einnahmen aus in Vorjahren ausgebuchten Kundenforderungen,

  • Einnahmen aus nicht branchenüblichen Leistungen (z. B. aus ehrenamtlicher oder gutachtlicher Tätigkeit, aus Lotto- und Totoannahme),

  • unentgeltliche Wertabgaben,

  • Lieferungen und sonstige Leistungen i. S. des § 3 Abs. 1b UStG

  • Leistungen an das Personal,

  • Leistungen für eigenbetriebliche Zwecke.

8.1.2 Bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes werden Kundenforderungen und Anzahlungen von Kunden mit Nettowerten, d.h. ohne Umsatzsteuer verrechnet.

8.1.3 Bei Handelsbetrieben entspricht der wirtschaftliche Umsatz dem Sollumsatz. Bei Handwerksbetrieben werden fertige und teilfertige Erzeugnisse aus eigener Herstellung sowie angefangene Arbeiten bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes zu Verkaufspreisen verrechnet, weil dem wirtschaftlichen Materialeinsatz und dem Einsatz an Fertigungslöhnen der entsprechende wirtschaftliche Umsatz gegenübergestellt wird. Die Verkaufspreise werden soweit wie möglich den Ausgangsrechnungen entnommen. Besteht diese Möglichkeit nicht, so werden die Verkaufspreise für die Bestände an fertigen und teilfertigen Erzeugnissen aus der eigenen Herstellung sowie an angefangenen Arbeiten in der Regel wie folgt ermittelt:

Herstellungskosten nach § 6 EStG


Tabelle in neuem Fenster öffnen
+
anteiliger Unternehmerlohn, wenn der Unternehmer an der Fertigung mitgearbeitet hat (der Zuschlag ist nach dem Ausmaß der Mitarbeit des Unternehmers zu bemessen)
+
Zuschlag für die in den Herstellungskosten nicht erfassten sonstigen Kosten (z. B. allgemeine Verwaltungskosten und Vertriebskosten), für Risiko und Gewinn (dieser Zuschlag ist ggf. zu schätzen, dabei ist der Fertigungsgrad zu berücksichtigen)
=
Verkaufspreis bzw. anteilige Verkaufspreise (ohne Umsatzsteuer)
 
Bestände an fertigen, noch nicht abgerechneten Arbeiten werden ebenfalls mit Verkaufspreisen (ohne Umsatzsteuer) angesetzt.

8.2. Waren-/Materialeinsatz

8.2.1 Der Waren-/Materialeinsatz im Sinne der Richtsätze wird mit den steuerlichen Anschaffungskosten – ohne abziehbare Vorsteuer – unter Abzug der unentgeltlichen Wertabgaben (ggf. mit den festgesetzten Pauschbeträgen), der Lieferungen i. S. des § 3 Abs. 1b UStG, der unentgeltlichen Waren- und Materialabgaben an das Personal und des Waren-/Materialverbrauches für eigenbetriebliche Zwecke angesetzt.

Zum Waren-/Materialeinsatz zählen auch:

  • Nebenkosten bis zur Einlagerung (z. B. Frachten, Porti, Transportversicherungen, Warenumschließung, Umschlagskosten, Zölle, Verbrauchsteuern),

  • Werklieferungen und Werkleistungen fremder Unternehmen.

Zum Waren-/Materialeinsatz zählen nicht:

  • Betriebsstoffe (z. B. Energie- und Brennstoffe),

  • Gebühren (z. B. Schlacht- und Fleischbeschaugebühren),

  • Getränkesteuer.

8.2.2 Die Waren- und Materialanfangs- und -endbestände werden mit den steuerlichen Anschaffungskosten – ggf. vermindert um branchenübliche Teilwertabschläge – angesetzt. Außerordentliche Teilwertabschreibungen werden nicht berücksichtigt.

8.2.3 Bei der Ermittlung des Waren-/Materialeinsatzes werden Lieferantenschulden und Anzahlungen an Lieferanten mit Nettowerten, d.h. ohne abziehbare Vorsteuer angesetzt.

8.3 Löhne und Gehälter

8.3.1 Zu den Löhnen und Gehältern gehören die Bruttobezüge (einschließlich aller Sachbezüge, wie freie Station, freie Wohnung und Deputate, Urlaubsgeld, Feiertagsvergütungen usw.). Nicht dazu zählt der Anteil des Arbeitgebers an der Sozialversicherung des Arbeitnehmers; er stellt allgemeine sachliche Betriebsaufwendungen dar.

8.3.2 Fertigungslöhne sind Löhne, die in Handwerksbetrieben oder in gemischten Betrieben auf den Fertigungsbereich entfallen. Sie werden bei der Ermittlung des Rohgewinns II vom wirtschaftlichen Umsatz abgezogen.

8.3.3 Unter Löhne und Gehälter für Verwaltung und Vertrieb fallen alle Bruttolöhne und Gehälter, die nicht zum Fertigungsbereich gehören.

8.3.4 Mitarbeit des Betriebsinhabers: Es wird davon ausgegangen, dass im Normalbetrieb ein Betriebsinhaber ohne Entlohnung mitarbeitet. Arbeitet der Betriebsinhaber aus irgendwelchen Gründen (wie Krankheit, hohes Alter) nicht oder nicht dauernd mit, so entsteht dem Betrieb gegenüber dem Normalbetrieb ein überhöhter Lohnaufwand, der vom Gesamtbetrag der Lohnaufwendungen gekürzt wird. Eine Kürzung der Lohnaufwendungen ist auch dann vorzunehmen, wenn und soweit an Stelle eines Betriebsinhabers ein Geschäftsführer entgeltlich tätig ist. Arbeiten andererseits bei einer Gesellschaft mehr als ein Gesellschafter unentgeltlich mit, wird für den zweiten (ggf. für jeden weiteren) unentgeltlich Mitarbeitenden ein angemessener Arbeitslohn (bspw. in Höhe einer dem Gewinn vorab zuzurechnenden Tätigkeitsvergütung) als erspart dem Gesamtbetrag der Löhne zugerechnet.

8.3.5 Mitarbeit des Ehegatten: Es wird unterstellt, dass die Mitarbeit des Ehegatten des Betriebsinhabers oder der Ehegatten der Gesellschafter angemessen entlohnt wird. Arbeitet der Ehegatte ohne oder für eine unangemessen niedrige Entlohnung mit, wird eine Zurechnung des ersparten Lohns vorgenommen.

8.3.6 Mitarbeit übriger Personen: Alle übrigen Personen arbeiten im Normalbetrieb im betriebserforderlichen Umfang und für angemessene Entlohnung mit. Die Lehrlingsvergütung entspricht der Arbeitsleistung.

8.3.7 Die Lohnaufwendungen für eigenbetriebliche Zwecke (z. B. für zu aktivierende Eigenleistungen oder innerbetriebliche Reparaturen) sind abzuziehen.

8.3.8 Löhne und Gehälter, die mit unentgeltlichen Wertabgaben und mit nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehörenden Leistungen zusammenhängen, sind auszuscheiden.

8.4 Betriebsaufwendungen

8.4.1 Außergewöhnliche Aufwendungen (z. B. ein mehrjähriger Erhaltungsaufwand, Kosten der Betriebsverlegung, Nachzahlungen für Betriebssteuern) sind beim Normalbetrieb nicht abzuziehen.

8.4.2 Das gleiche gilt für Aufwendungen, die das gewillkürte Betriebsvermögen betreffen, und für private und sonstige Aufwendungen, die mit nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehörenden Leistungen zusammenhängen.

Werden jedoch nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter auch eigenbetrieblich genutzt, so sind die mit dieser Nutzung zusammenhängenden Aufwendungen abziehbar, soweit dies steuerlich zulässig ist.

8.4.3 Beim Anlagevermögen gehören Absetzungen wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (§ 7 Abs. 1 letzter Satz EStG) und Sonderabschreibungen (außer für geringwertige Anlagegüter nach § 6 Abs. 2 EStG) nicht zum Aufwand. Abzugs- und Hinzurechnungsbeträge nach § 7g EStG dürfen sich beim Richtsatzvergleich nicht auf den Gewinn auswirken.

8.4.4 Wird der Vorsteuerabzug für die allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen nach Durchschnittsätzen ermittelt, so wird die Summe der allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen um die nach Durchschnittsätzen ermittelte Vorsteuer gekürzt.

8.4.5 Nicht abziehbare Aufwendungen (z. B. Personensteuern, Aufsichtsratsvergütungen, Gewerbesteuer, Spenden) stellen keine sonstigen allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen dar.

8.4.6 Löhne für eigenbetriebliche Zwecke, die entsprechend der Bemerkung in Nr. 8.3.7 nicht in den Lohnaufwendungen zu erfassen sind, werden – soweit sie keine Herstellungskosten darstellen – je nach ihrer Verursachung in den allgemeinen oder den besonderen sachlichen Betriebsaufwendungen erfasst.

8.4.7 Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden entsprechend den bei den Löhnen vorgenommenen Normalisierungen erhöht oder gekürzt.

8.4.8 Im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG werden den allgemeinen sachlichen Betriebsausgaben im steuerlichen Sinn die mit diesen Aufwandspositionen zusammenhängenden Verbindlichkeiten zum Ende des Wirtschaftsjahres zugerechnet und zum Anfang des Wirtschaftsjahres abgerechnet.

8.5 Verdeckte Gewinnausschüttungen

VGA sind nicht mit dem körperschaftsteuerlichen, sondern mit dem für ein Einzelunternehmen maßgeblichen Wert für vergleichbare Sachverhalte (Privatentnahmen) anzusetzen. Um diesen Wert sind dann die durch die VGA entstandenen Aufwendungen zu kürzen, ggf. anteilig der Waren-/Materialeinsatz (Nr. 8.2), die Löhne und Gehälter (Nr. 8.3) oder die Betriebsaufwendungen (Nr. 8.4).

C) Anwendung der Richtsätze

9. Verprobung

Bei der Verprobung nach Richtsätzen sind die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne dem Aufbau der Richtsätze (vgl. Nr. 8) entsprechend zu normalisieren, d.h. vergleichbar zu machen.

10. Schätzung

10.1 Schätzungsverfahren

Die Ausgangswerte für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen sind

  • beim Handelsbetrieb der normalisierte Wareneinsatz,

  • beim Handwerks- und gemischten Betrieb der normalisierte Waren-, Material- und Fertigungslohneinsatz und

  • beim Dienstleistungsbetrieb (z. B. Fuhrgewerbe) die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben.

Die Schätzung führt zum wirtschaftlichen Umsatz bzw. Halbrein- oder Reingewinn, der den Verhältnissen eines Normalbetriebs entspricht. Diese Ergebnisse sind insoweit zu erhöhen oder zu vermindern, als die Verhältnisse im Schätzungsfall von denen des Normalbetriebs abweichen (entnormalisieren).

10.2 Schätzungsrahmen

10.2.1 Bei der Schätzung nach Richtsätzen führt die Anwendung der Mittelsätze im allgemeinen zu dem Ergebnis, das mit der größten Wahrscheinlichkeit den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommt. Ein Abweichen vom Mittelsatz kann jedoch durch besondere betriebliche oder persönliche Verhältnisse begründet sein, die nicht durch Entnormalisierungen erfassbar oder ansonsten betragsmäßig feststellbar sind.

10.2.2 Bei einzelnen Gewerbeklassen ist in Spalte 1 der Richtsätze ein Rahmen für den wirtschaftlichen Umsatz angegeben (z. B. bis 250.000 €, über 250.000 € bis 500.000 €, über 500.000 €). Liegt der wirtschaftliche Umsatz im unteren Bereich der jeweiligen Begrenzung, gelten die Richtsätze aus der oberen Rahmenhälfte, im oberen Bereich die aus der unteren Rahmenhälfte.

10.2.3 Soweit die Richtsätze für Handwerksbetriebe und gemischte Betriebe festgesetzt werden, sind bei unterdurchschnittlichem Waren- und Materialeinsatz Sätze der oberen Rahmenhälfte anzusetzen. Der durchschnittliche Waren- und Materialeinsatz ergibt sich aus dem nachrichtlich angegebenen Rohgewinn I.

10.2.4 Der Gewinn ist möglichst nach dem Halbreingewinnsatz zu schätzen, denn die vom Halbreingewinn abzusetzenden besonderen sachlichen und personellen Betriebsaufwendungen können im Allgemeinen festgestellt werden.

10.3 Schätzung bei Betrieben von Körperschaften

Der Gewinn ist zunächst nach den vorgenannten Grundsätzen zu schätzen. Dieser für ein Einzelunternehmen geschätzte Gewinn ist zu korrigieren, soweit er von dem nach § 8 KStG zu ermittelnden Einkommen abweicht. Hierbei ist zu beachten, dass beispielsweise VGA, Personensteuern und Spenden dem nach Richtsätzen geschätzten Gewinn nicht mehr zugerechnet werden dürfen. VGA sind allerdings dann hinzuzurechnen, wenn und soweit ihr körperschaftsteuerlich anzusetzender Wert den in den Richtsätzen bereits berücksichtigten Wert (vgl. Nr. 8.5) übersteigt.

Beispiel:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Reingewinn nach Richtsätzen
./. Geschäftsführergesamtbezüge
./. Arbeitgeberanteil Geschäftsführergehalt
./. abzugsfähige Spenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)
= zu versteuerndes Einkommen

11. Beispiele für die Normalisierungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Korrekturen
Tatsächliche Verhältnisse
der Merkmale
bei der Verprobung zur Ermittlung vergleichbarer Merkmale (Normalisierung)
bei der Schätzung zur Ermittlung der zutreffenden betriebsindividuellen Merkmale (Entnormalisierung)
Bestandserhöhung bei angefangenen Arbeiten (Herstellungskosten 20.000 €
Verkaufspreis 30.000 €)
wirtsch. Umsatz
Erhöhung um 30.000 €
Kürzung um 30.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 10.000 €
Kürzung um 10.000 €
Unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 6.000 €
wirtsch. Umsatz
Kürzung um 6.000 €
Erhöhung um 6.000 €
Wareneinsatz
Kürzung um 6.000 €
……
Reingewinn
ohne Änderung
ohne Änderung, Schätzung aus dem wirtschaftlichen Umsatz vor der Erhöhung um die unentgeltlichen Wertabgaben
Der Inhaber eines Handelsbetriebs war 6 Monate krank
Aufwand für Ersatzkraft 15.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 15.000 €
Kürzung um 15.000 €
Überhöhte Miete an Gesellschafter einer GmbH 5.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 5.000 €
……
Einnahmen aus Hilfsgeschäften in Höhe von 2.000 €
wirtsch. Umsatz
Kürzung um 2.000 €
Erhöhung um 2.000 €
Reingewinn
Kürzung um 2.000 €
Erhöhung um 2.000 €

Anlage zu den Vorbemerkungen

Aufbau der Richtsätze

Datei öffnen

Synonyme der in der Richtsatzsammlung aufgeführten Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Die Gewerbeklasse
finden Sie unter
Anstreicher
Maler- und Lackierergewerbe
Anstrichbedarf, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Apotheken
 
Asia-Imbiss
Imbissbetriebe
Auto…
Kraftfahrzeug…
Bäckerei
 
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
 
Baugeschäft
Bauunternehmen
Baumaler und -lackierer
Maler- und Lackierergewerbe
Bauschreiner
Schreiner
Bausteinmetz
Steinbildhauer
Bauspenglerei
Dachdeckerei und Bauspenglerei
Bauschlosser
Schreinerei, Tischlerei
Bautischler
Schreinerei, Tischlerei
Bauunternehmen
 
Beamer
Unterhaltungselektronik
Beerdigungsinstitut
Bestattungsunternehmen
Beherbergungsunternehmen
 
Bekleidung, Eh.
Textilwaren
Bekleidungszubehör, Eh.
Textilwaren
Bestattungsunternehmen
 
Bierwirtschaft
Gast- und Speisewirtschaften
Blechner
Klempner
Blumen, Eh.
 
Bräunungsstudio
Solarium
Brennstoffe, Eh.
 
Brotbäckerei
Bäckerei
Buchdruckerei
Druckerei
Bücher, Eh.
 
Büglerei
Wäscherei
Büroartikel, Eh.
Schreibwaren
Büromaschinen
Computer und Software, Eh.
Busunternehmen
Fuhrgewerbe
Café
Gast- und Speisewirtschaften
Campingartikel, Eh.
Sportartikel
CDs (Musik), Eh.
Unterhaltungselektronik
Chemische Reinigung
 
Computer und Software, Eh.
 
Dachdeckerei und Bauspenglerei
 
Damen- und Herrenfrisör
Frisör
Damenbekleidung, Eh.
Textilwaren
Damenfrisör
Frisör
Datenverarbeitungsgeräte
Computer und Software
Dekorateur
Raumausstatter
Diktiergeräte
Computer und Software
Döner-Imbiss
Imbissbetriebe
Drogerie und Parfümerien
 
Drucker, Eh.
Computer und Software
Druckerei
 
Edelmetallwaren, Eh.
Uhren
Einrichtungsgegenstände, Eh.
Möbel
Eisdiele
 
Eiscafé
Eisdiele
Eisenwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände
Elektrogeräte, Eh.
Elektrotechnische Erzeugnisse
Elektroinstallation
 
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
Unterhaltungselektronik
Estrichlegerei
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Fahrräder, Eh.
 
Fahrschule
 
Farben
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Feinbäckerei
Bäckerei
Feinkeramikwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände
Feinkostwaren, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Fernsehgeräte, Eh.
Unterhaltungselektronik
Fingernagelstudio
Kosmetiksalons
Fitnesszentren
 
Fische, Eh.
 
Flaschnerei
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Fleischerei
 
Fliesenleger
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Flipperautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Fotografen
 
Frisör
 
Fuhrgewerbe
 
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
 
Fußbodenbelag, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Fußpflege
Kosmetiksalons
Garten- u. Landschaftsbau
 
Gasinstallation
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Gasthof
Beherbergungsunternehmen
Gastwirtschaft
 
Gebäudereinigung
Glas- und Gebäudereinigung
Geldspielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Gemüse, Eh.
Obst
Genussmittel, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Geschenkartikel, Eh.
Kunstgewerbliche Erzeugnisse
Gesichtsmassage
Kosmetiksalons
Getränke, Eh.
 
Gipser
Stuckateur
Glas- und Gebäudereinigung
 
Glaserei
 
Glaswaren, Eh.
Haushaltsgegenstände
Goldschmiedewaren, Eh.
Uhren
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Fuhrgewerbe
Grabsteingeschäft
Steinbildhauer
Güternahverkehr
Fuhrgewerbe
Handarbeiten
Textilwaren
Handarbeitsbedarf, Eh.
Textilwaren
Handyshop
Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone
Haushaltsgegenstände, Eh.
 
Hausrat, Eh.
Haushaltsgegenstände
Heißmangel
Chemische Reinigung und Wäscherei
Heizöl, Eh.
Brennstoffe
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei,
 
Lüftungs- und Klimatechnik
 
Herrenbekleidung, Eh.
Textilwaren
Herrenfrisör
Frisör
Hobelwerk
Sägewerk
Holzbau
Zimmerei
Holzhausrat, Eh.
Haushaltsgegenstände
Hotel
Beherbergungsunternehmen
Hüte, Eh.
Textilwaren
Imbissbetriebe
 
Imbissbetriebe mit asiatischem Speiseangebot
Imbissbetriebe
Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Kartoffeln, Eh.
Obst
Keramik, Eh.
Haushaltsgegenstände
Kinderbekleidung, Eh.
Textilwaren
Kiosk
Nahrungsmittel oder Tabakwaren
Klempnerei
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Klimatechnik
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Kohlen, Eh.
Brennstoffe
Konditorei
Bäckerei oder Café
Körperpflegemittel, Eh.
Parfümerie
Kopiergeräte, Eh.
Computer und Software
Kosmetik
Parfümerie
Kosmetiksalons
 
Kraftfahrschule
Fahrschule
Kraftfahrzeughandel
 
Kraftfahrzeuglackierer
 
Kraftfahrzeugreparatur
 
Kraftfahrzeugzubehör, Eh.
 
Kraftwagenverkehr
Omnibusunternehmen oder Taxigewerbe
Küchengeräte, Eh.
Haushaltsgegenstände
Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Eh.
 
Kunstschlosserei
Schlosserei
Kunststoffhausrat, Eh.
Haushaltsgegenstände
Kurzwaren, Eh.
Textilwaren
Lacke, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Lackierer
Maler- und Lackierergewerbe
Lackierung von Straßenfahrzeugen
Kraftfahrzeuglackierer
Landschaftsgärtner, -gestaltung
Garten- u. Landschaftsbau
Lebensmittel, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Lederwaren und Reisegepäck, Eh.
 
Leuchten, Eh.
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
Lüftungstechnik
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Maler- und Lackierergewerbe
 
Maniküre
Kosmetiksalons
Massagesalons
Kosmetiksalons
Metallwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände
Meterwaren, Eh.
Textilwaren
Metzgerei
Fleischerei
Mietwagen mit Fahrer
Taxigewerbe
Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände, Eh.
 
Möbelschreinerei
Schreinerei, Tischlerei
Möbeltischlerei
Schreinerei, Tischlerei
Mobiltelefone
Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone, Eh.
Mosaikleger
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Musikkassetten, Eh.
Unterhaltungselektronik
Mützen, Eh.
Textilwaren
Nahrungsmittel verschiedener Art, Eh.
 
Naturkost, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Oberbekleidung, Eh.
Textilwaren
Obst, Eh.
 
Omnibusunternehmen
Fuhrgewerbe
Optiker
 
Papierwaren, Eh.
Schreibwaren
Parfümerie
Drogerie und Parfümerien
Pediküre
Kosmetiksalons
Pension
Beherbergungsunternehmen
Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Fuhrgewerbe
Pflanzen, Eh.
Blumen
Pizzeria
Gast- und Speisewirtschaften
Plattenleger
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Polsterer
Raumausstatter
Polsterwaren, Eh.
Möbel und sonstige
 
Einrichtungsgegenstände, Eh.
Portraitfotograf
Fotografen
Porzellanwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände
Radiogeräte, Eh.
Unterhaltungselektronik
Raumausstatter
 
Reformwaren, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Restaurant
Gast- und Speisewirtschaften
Restaurant mit asiatischem Speiseangebot
Gast- und Speisewirtschaften
Rundfunkgeräte, Eh.
Unterhaltungselektronik
Säge- und Hobelwerk
 
Säuglingsbekleidung, Eh.
Textilwaren
Scanner, Eh.
Computer und Software
Schallplatten, Eh.
Unterhaltungselektronik
Schankwirtschaft
Gast- und Speisewirtschaften
Schirme, Eh.
Textilwaren
Schlachterei
Fleischerei
Schlosserei
 
Schmied
Schlosserei
Schmuckwaren, Eh.
Uhren
Schneidereibedarf, Eh.
Textilwaren
Schnellimbiss
Imbissbetrieb
Schnellreinigung
Chemische Reinigung
Schreibwaren, Eh.
 
Schreinerei, Tischlerei
 
Schuhe, Eh.
 
Schuhwaren, Eh.
Schuhe
Schulartikel, Eh.
Schreibwaren
Silberwaren, Eh.
Uhren
Software
Computer und Software
Solarien
 
Speiseeis
Eisdiele
Speisewirtschaft
Gast- und Speisewirtschaften
Spenglerei
Dachdeckerei und Bauspenglerei
Spielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Spielhallen
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Spielwaren, Eh.
 
Spirituosen, Eh.
Getränke oder Tabakwaren
Sportartikel, Eh.
 
Steinbildhauer
 
Steinmetz
Steinbildhauer
Strickwaren, Eh.
Textilwaren
Stuckateur
 
Südfrüchte, Eh.
Obst
Tabakwaren, Eh.
 
Tapeten, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Tapezierer
Raumausstatter
Täschnerwaren, Eh.
Lederwaren und Reisegepäck, Eh.
Taxigewerbe
Fuhrgewerbe
Telekommunikationsgeräte, Eh.
 
Textilwaren verschiedener Art, Eh.
 
Tischlerei
Schreinerei, Tischlerei
Tüncher
Maler- und Lackierergewerbe
Uhren, Eh.
 
Unterhaltungselektronik, Eh.
 
Unterhaltungszeitschriften, Eh.
Tabakwaren
Verkaufsstand
Nahrungsmittel oder Tabakwaren
Verputzer
Stuckateur
Versicherungsmakler
Versicherungsvertreter
Versicherungsmakler
Video…
Unterhaltungselektronik
Wäsche, Eh.
Textilwaren
Wäscherei
 
Wasserinstallation
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Wein, Eh.
Getränke
Weinwirtschaft
Gast- und Speisewirtschaften
Weißbinder
Maler- und Lackierergewerbe
Weißwaren, Eh.
Textilwaren
Werbefotograf
Fotografen
Wirkwaren, Eh.
Textilwaren
Wirtschaft
Gast- und Speisewirtschaften
Wollwaren, Eh.
Textilwaren
Zeitschriften, Eh.
Tabakwaren
Zigarren und Zigaretten, Eh.
Tabakwaren
Zimmerei
 

Umrechnung der Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagsätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Es entspricht
Es entspricht
Es entspricht
ein
Rohgewinnsatz
in v. H. des
Umsatzes
von
einem
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
ein
Rohgewinnsatz
in v. H. des
Umsatzes von
einem
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
ein
Rohgewinnsatz
in v. H. des
Umsatzes von
einem
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
1
1,01
34
51,52
67
203,03
2
2,04
35
53,85
68
212,50
3
3,09
36
56,25
69
222,58
4
4,17
37
58,73
70
233,33
5
5,26
38
61,29
71
244,83
6
6,38
39
63,93
72
257,14
7
7,53
40
66,67
73
270,37
8
8,70
41
69,49
74
284,62
9
9,89
42
72,41
75
300,00
10
11,11
43
75,44
76
316,67
11
12,36
44
78,57
77
334,78
12
13,64
45
81,82
78
354,55
13
14,94
46
85,19
79
376,19
14
16,28
47
88,68
80
400,00
15
17,65
48
92,31
81
426,32
16
19,05
49
96,08
82
455,56
17
20,48
50
100,00
83
488,24
18
21,95
51
104,08
84
525,00
19
23,46
52
108,33
85
566,67
20
25,00
53
112,77
86
614,29
21
26,58
54
117,39
87
669,23
22
28,21
55
122,22
88
733,33
23
29,87
56
127,27
89
809,09
24
31,58
57
132,56
90
900,00
25
33,33
58
138,10
91
1.011,11
26
35,14
59
143,90
92
1.150,00
27
36,99
60
150,00
93
1.328,57
28
38,89
61
156,41
94
1.566,67
29
40,85
62
163,16
95
1.900,00
30
42,86
63
170,27
96
2.400,00
31
44,93
64
177,78
97
3.233,33
32
47,06
65
185,71
98
4.900,00
33
49,25
66
194,12
99
9.900,00

Umrechnung der Rohgewinnaufschlagsätze in Rohgewinnsätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Es entspricht
Es entspricht
Es entspricht
ein
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
einem
Rohgewinnsatz
in v. H. des
Umsatzes von
ein
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
einem
Rohgewinnsatz
in v. H. des
Umsatzes von
ein
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
einem
Rohgewinnsatz
in v. H.
des Umsatzes
von
1
0,99
43
30,07
85
45,95
2
1,96
44
30,56
86
46,24
3
2,91
45
31,03
87
46,52
4
3,85
46
31,51
88
46,81
5
4,76
47
31,97
89
47,09
6
5,66
48
32,43
90
47,37
7
6,54
49
32,89
91
47,64
8
7,41
50
33,33
92
47,92
9
8,26
51
33,77
93
48,19
10
9,09
52
34,21
94
48,45
11
9,91
53
34,64
95
48,72
12
10,71
54
35,06
96
48,98
13
11,50
55
35,48
97
49,24
14
12,28
56
35,90
98
49,49
15
13,04
57
36,31
99
49,75
16
13,79
58
36,71
100
50,00
17
14,53
59
37,11
110
52,38
18
15,25
60
37,50
120
54,55
19
15,97
61
37,89
130
56,52
20
16,67
62
38,27
140
58,33
21
17,36
63
38,65
150
60,00
22
18,03
64
39,02
160
61,54
23
18,70
65
39,39
170
62,96
24
19,35
66
39,76
180
64,29
25
20,00
67
40,12
190
65,52
26
20,63
68
40,48
200
66,67
27
21,26
69
40,83
250
71,43
28
21,88
70
41,18
300
75,00
29
22,48
71
41,52
350
77,78
30
23,08
72
41,86
400
80,00
31
23,66
73
42,20
450
81,82
32
24,24
74
42,53
500
83,33
33
24,81
75
42,86
550
84,62
34
25,37
76
43,18
600
85,71
35
25,93
77
43,50
650
86,67
36
26,47
78
43,82
700
87,50
37
27,01
79
44,13
750
88,24
38
27,54
80
44,44
800
88,89
39
28,06
81
44,75
850
89,47
40
28,57
82
45,05
900
90,00
41
29,08
83
45,36
950
90,48
42
29,58
84
45,65
1000
90,91


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bezeichnung der Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge
Nr. der Klassifikation der Wirtschaftszweige
Rohgewinnaufschlag auf den Wareneinsatz bzw. Waren- und Materialeinsatz (Umrechn. Rohgew. I der Sp. 4)
Rohgewinn I
Rohgewinn II
Halbreingewinn
Reingewinn
Bemerkungen
(vgl. Nr. 5 der Vorbemerkungen)
in v. H. des wirtsch. Umsatzes
1
2
3
4
5
6
7
8
Ambulante soziale Dienste
Wirtsch. Umsatz:
88101.2
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 €
 
 
 
 
45 - 84
67
11 - 70
39
 
B über 300.000 €
 
 
 
 
32 - 84
65
7 - 40
23
 
Apotheken
47730.0
30 - 41
35
23 - 29
26
 
15 - 23
19
4 - 13
8
 
Bäckerei, Konditorei
Brot- und Feinbäckerei
Wirtsch. Umsatz:
10710.0
47240.0
 
 
 
 
 
 
A bis 250.000 €
 
156 - 400
245
61 - 80
71
 
30 - 62
47
9 - 32
20
 
B über
bis 250.000 €
500.000 €
 
156 - 400
245
61 - 80
71
 
30 - 62
47
7 - 24
16
 
C über 500.000 €
 
156 - 400
245
61 - 80
71
 
30 - 62
47
4 - 17
10
 
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Wirtsch. Umsatz:
47523.0
47530.0
 
 
 
 
 
 
A bis 600.000 €
 
35 - 163
72
26 - 62
42
 
12 - 45
27
4 - 24
14
 
B über 600.000 €
 
25 - 113
54
20 - 53
35
 
12 - 35
21
3 - 14
8
 
Bauunternehmen
(mit Materiallieferung)
Wirtsch. Umsatz:
41201.0
43999.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
 
72
41 - 82
60
15 - 62
35
13 - 64
31
 
B über
bis 200.000 €
500.000 €
 
 
69
32 - 62
46
11 - 35
21
7 - 27
16
 
C über 500.000 €
 
 
57
22 - 51
34
5 - 25
13
2 - 19
10
 
Beherbergungsgewerbe
 
 
 
 
 
 
 
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension
Wirtsch. Umsatz:
55101.0
55103.0
55104.0
 
 
 
 
 
 
A bis 500.000 €
 
257 - 1329
456
72 - 93
82
 
36 - 65
50
9 - 33
21
 
B über 500.000 €
 
257 - 1329
456
72 - 93
82
 
36 - 65
50
4 - 20
12
 
Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück
Wirtsch. Umsatz:
55102.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
 
 
 
40 - 75
57
12 - 45
28
 
B über 200.000 €
 
 
 
 
40 - 75
57
6 - 36
20
 
Bestattungsunternehmen
96031.0
233 - 900
400
70 - 90
80
 
37 - 66
51
17 - 47
31
Vermittlungsprovisionen sind einbezogen
Blumen und Pflanzen, Eh. (ohne Gärtnerei)
47761.0
64 - 163
104
39 - 62
51
 
22 - 47
35
7 - 29
16
 
Brennstoffe, Eh.
Wirtsch. Umsatz:
47991.0
 
 
 
 
 
 
A bis 1.000.000 €
 
5 - 69
30
5 - 41
23
 
3 - 25
13
2 - 16
9
 
B über 1.000.000 €
 
4 - 11
8
4 - 10
7
 
2 - 6
4
1 - 5
3
 
Bücher, Eh.
(auch in Verbindung mit Schreibwaren)
47610.0
32 - 61
43
24 - 38
30
 
15 - 28
21
3 - 16
9
 
Chemische Reinigung und Wäscherei
96010.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
 
 
 
36 - 72
54
9 - 41
24
 
B über 200.000 €
 
 
 
 
36 - 72
54
7 - 28
19
 
Computer und Software, Eh.
Wirtsch. Umsatz:
47410.0
 
 
 
 
 
 
A bis 250.000 €
 
32 - 223
79
24 - 69
44
 
13 - 46
27
6 - 34
19
 
B über 250.000 €
 
22 - 127
54
18 - 56
35
 
12 - 38
23
3 - 21
12
 
Dachdeckerei und Bauspenglerei
Wirtsch. Umsatz:
43911.0
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 €
 
 
66
36 - 65
50
13 - 38
25
8 - 34
20
 
B über 300.000 €
 
 
61
28 - 53
40
9 - 29
18
4 - 24
13
 
Drogerien und Parfümerien
47750.0
47 - 122
79
32 - 55
44
 
17 - 37
28
3 - 21
11
 
Druckereien
Wirtsch. Umsatz:
18120.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
 
76
48 - 84
65
21 - 55
39
11 - 46
29
 
B über
bis 200.000 €
400.000 €
 
 
72
43 - 67
53
16 - 37
27
6 - 29
17
 
C über 400.000 €
 
 
70
37 - 61
48
12 - 31
22
4 - 23
12
 
Eisdielen
56105.0
223 - 525
335
69 - 84
77
 
37 - 69
52
10 - 42
24
 
Elektroinstallation
(auch mit Einzelhandel)
Wirtsch. Umsatz:
43210.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
 
66
40 - 72
56
17 - 51
33
13 - 49
29
 
B über
bis 200.000 €
400.000 €
 
 
63
32 - 63
47
14 - 42
28
10 - 34
22
 
C über 400.000 €
 
 
55
24 - 46
35
9 - 28
17
4 - 21
12
 
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
(auch mit Reparatur- und Installationsarbeiten)
Wirtsch. Umsatz:
47540.0
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 €
 
39 - 186
82
28 - 65
45
 
15 - 45
28
8 - 37
19
 
B über 300.000 €
 
35 - 133
67
26 - 57
40
 
16 - 36
25
4 - 20
11
 
Fahrräder, Eh. mit Reparaturen
(auch Einzelhandel mit Ersatzteilen und Zubehör)
47641.0
39 - 92
61
28 - 48
38
 
14 - 37
25
4 - 22
12
 
Fahrschulen
Wirtsch. Umsatz:
85530.0
85530.2
 
 
 
 
 
 
A bis 180.000 €
 
 
 
 
38 - 72
55
19 - 55
36
 
B über 180.000 €
 
 
 
 
38 - 72
55
16 - 46
29
 
Fische, Fischerzeugnisse, Eh.
47230.0
52 - 133
82
34 - 57
45
 
16 - 40
27
4 - 25
15
 
Fitnesszentren
93130.0
 
 
 
37 - 72
55
5 - 33
17
 
Fleischerei, Metzgerei, Schlachterei
(auch mit Fleisch- und Handelswarenzukauf)
10130.0
47220.0
79 - 156
108
44 - 61
52
 
19 - 41
31
4 - 20
12
 
Fotografen (Portrait- und Werbefotografen)
74201.2
 
 
 
30 - 67
49
12 - 59
33
 
Frisörgewerbe
(auch mit Einzelhandel)
Wirtsch. Umsatz:
96021.0
 
 
 
 
 
 
A bis 150.000 €
 
 
90
53 - 89
68
26 - 63
42
17 - 48
31
 
B über 150.000 €
 
 
88
42 - 66
54
19 - 42
31
9 - 35
21
 
Fuhrgewerbe (Straßenverkehr)
 
 
 
 
 
 
 
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Wirtsch. Umsatz:
49410.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
 
 
 
22 - 62
42
16 - 52
35
 
B über
bis 200.000 €
500.000 €
 
 
 
 
15 - 61
36
9 - 31
19
 
C über 500.000 €
 
 
 
 
11 - 44
27
3 - 20
10
 
Personenbeförderung mit Personenkraftfahrzeugen
 
 
 
 
 
 
 
Taxigewerbe und Mietwagen mit Fahrer
Wirtsch. Umsatz:
49320.0
 
 
 
 
 
 
A bis 75.000 €
 
 
 
 
26 - 63
47
25 - 60
43
 
B über
bis 75.000 €
200.000 €
 
 
 
 
26 - 63
47
14 - 46
29
 
C über 200.000 €
 
 
 
 
26 - 63
47
8 - 34
19
 
Busunternehmen
Wirtsch. Umsatz:
49310.0
49391.0
49392.0
 
 
 
 
 
 
A bis 400.000 €
 
 
 
 
20 - 60
39
9 - 34
22
 
B über 400.000 €
 
 
 
 
15 - 52
34
4 - 18
10
 
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
(mit Materiallieferung)
Wirtsch. Umsatz:
43331.0
 
 
 
 
 
 
A bis 150.000 €
 
 
74
48 - 90
68
24 - 58
41
19 - 58
37
 
B über
bis 150.000 €
300.000 €
 
 
66
34 - 69
51
15 - 45
29
14 - 41
26
 
C über 300.000 €
 
 
64
28 - 55
41
13 - 34
21
4 - 29
15
 
Garten- und Landschaftsbau
Wirtsch. Umsatz:
81301.0
 
 
 
 
 
 
A bis 250.000 €
 
 
79
47 - 85
63
16 - 52
33
8 - 45
26
 
B über
bis 250.000 €
500.000 €
 
 
74
40 - 65
51
11 - 36
22
5 - 31
16
 
C über 500.000 €
 
 
71
34 - 58
46
8 - 27
18
4 - 21
11
 
Gast- und Speisewirtschaften
 
 
 
 
 
 
 
Gast-, Speise- und Schankwirtschaften
56101.0
56107.0
56301.0
186 - 400
257
65 - 80
72
 
30 - 63
47
8 - 35
20
bei Restaurants mit asiatischem Speiseangebot Rohgewinnaufschlag obere Rahmenhälfte
Pizzerien
Wirtsch. Umsatz:
56106.0
 
 
 
 
 
Überwiegend Pizzagerichte und Teigwaren im Warenangebot
A bis 150.000 €
 
203 - 426
285
67 - 81
74
 
33 - 65
49
13 - 46
27
 
B über 150.000 €
 
203 - 426
285
67 - 81
74
 
33 - 65
49
10 - 31
21
 
Cafés
56104.0
186 - 400
257
65 - 80
72
 
33 - 61
48
9 - 33
19
 
Gerüstbau
Wirtsch. Umsatz:
43991.0
 
 
 
 
 
 
A bis 400.000 €
 
 
 
58 - 92
75
18 - 58
38
9 - 52
30
 
B über 400.000 €
 
 
 
50 - 80
65
14 - 40
26
6 - 30
18
 
Getränke, Eh. (auch Wein und Spirituosen)
47250.0
20 - 61
35
17 - 38
26
 
9 - 24
16
3 - 15
9
 
Glasergewerbe
Wirtsch. Umsatz:
43342.0
 
 
 
 
 
 
A bis 150.000 €
 
 
68
45 - 79
61
22 - 57
39
16 - 48
31
 
B über
bis 150.000 €
300.000 €
 
 
64
38 - 63
51
18 - 41
29
10 - 34
21
 
C über 300.000 €
 
 
59
29 - 54
42
12 - 34
23
4 - 23
14
 
Glas- und Gebäudereinigung
Wirtsch. Umsatz:
81210.0
81229.0
 
 
 
 
 
 
A bis 100.000 €
 
 
 
67 - 100
87
30 - 79
58
28 - 75
53
 
B über
bis 100.000 €
200.000 €
 
 
 
55 - 92
69
24 - 59
41
18 - 53
35
 
C über
bis 200.000 €
400.000 €
 
 
 
45 - 71
58
21 - 49
32
14 - 43
26
 
D über 400.000 €
 
 
 
33 - 62
47
11 - 33
22
5 - 23
14
 
Haushaltsgegenstände, Eh.
47521.0
47592.0
47599.0
49 - 163
85
33 - 62
46
 
19 - 42
30
4 - 27
14
 
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Wirtsch. Umsatz:
43220.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
 
57
38 - 64
51
20 - 45
31
15 - 42
28
 
B über
bis 200.000 €
600.000 €
 
 
55
29 - 52
40
12 - 35
22
7 - 30
17
 
C über 600.000 €
 
 
52
23 - 42
32
9 - 27
17
5 - 20
12
 
Imbissbetriebe
56103.0
56108.0
56109.0
133 - 376
213
57 - 79
68
 
32 - 63
48
10 - 43
26
bei Imbissbetrieben mit asiatischem Speiseangebot Rohgewinnaufschlag obere Rahmenhälfte
Kfz-Einzelhandel
45110.0
45190.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 500.000 €
 
14 - 113
41
12 - 53
29
 
6 - 32
17
3 - 18
10
 
B über 500.000 €
 
9 - 43
23
8 - 30
19
 
4 - 19
10
2 - 11
5
 
Kfz-Lackiererei
Wirtsch. Umsatz:
45201.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
 
79
48 - 78
63
22 - 56
37
9 - 36
21
 
B über
bis 200.000 €
400.000 €
 
 
79
44 - 72
56
20 - 45
33
8 - 31
21
 
C über 400.000 €
 
 
79
40 - 62
51
16 - 38
27
5 - 28
16
 
Kfz-Reparatur
(ohne Tankstelle, Garagenvermietung und Fahrschule)
Wirtsch. Umsatz:
45203.0
45204.0
 
 
 
 
 
 
A bis 150.000 €
 
 
60
44 - 67
54
22 - 51
35
13 - 41
25
 
B über
bis 150.000 €
300.000 €
 
 
57
36 - 55
45
16 - 39
27
9 - 29
19
 
C über 300.000 €
 
 
55
29 - 53
39
11 - 33
22
5 - 25
14
 
Kfz-Zubehörhandel
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Wirtsch. Umsatz:
45320.0
 
 
 
 
 
 
A bis 250.000 €
 
35 - 127
69
26 - 56
41
 
12 - 38
24
4 - 26
15
 
B über 250.000 €
 
32 - 92
54
24 - 48
35
 
12 - 32
22
3 - 18
9
 
Kioske und Verkaufsstände
56309.0
47260.0
47621.0
47110.0
Je nach überwiegendem Warensortiment:
- Nahrungs- und Genussmittel, Eh.
- Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
 
 
 
 
 
Kosmetiksalons
Wirtsch. Umsatz:
96022.0
 
 
 
 
 
 
A bis 75.000 €
 
150 - 1011
317
60 - 91
76
 
36 - 72
54
18 - 58
38
 
B über 75.000 €
 
150 - 1011
317
60 - 91
76
 
32 - 68
47
12 - 45
27
 
Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Geschenkartikel, Eh.
47783.0
64 - 257
113
39 - 72
53
 
19 - 49
34
6 - 34
18
 
Lederwaren und Reisegepäck, Eh.
47722.0
67 - 127
92
40 - 56
48
 
24 - 44
34
5 - 26
15
 
Maler- und Lackierergewerbe
Wirtsch. Umsatz:
43341.0
 
 
 
 
 
 
A bis 100.000 €
 
 
80
53 - 86
71
27 - 62
44
22 - 61
41
 
B über
bis 100.000 €
200.000 €
 
 
80
44 - 77
58
21 - 53
35
16 - 51
30
 
C über
bis 200.000 €
500.000 €
 
 
76
32 - 62
47
13 - 38
25
9 - 32
20
 
D über 500.000 €
 
 
75
29 - 53
41
11 - 29
20
7 - 26
15
 
Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände, Eh.
47591.0
49 - 138
75
33 - 58
43
 
17 - 37
26
3 - 22
11
 
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Wirtsch. Umsatz:
47110.0
47290.0
 
 
 
 
 
 
A bis 400.000 €
 
22 - 85
41
18 - 46
29
 
10 - 33
19
4 - 17
10
 
B über 400.000 €
 
22 - 35
30
18 - 26
23
 
10 - 22
15
2 - 8
5
 
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln, Eh.
Wirtsch. Umsatz:
47210.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
39 - 113
64
28 - 53
39
 
15 - 40
27
8 - 31
19
 
B über 200.000 €
 
33 - 69
49
25 - 41
33
 
13 - 28
22
5 - 22
12
 
Optiker
47781.0
144 - 270
194
59 - 73
66
 
34 - 58
45
10 - 38
23
 
Raumausstatter
Wirtsch. Umsatz:
43332.0
 
 
 
 
 
 
A bis 150.000 €
 
 
65
45 - 80
60
18 - 55
35
9 - 46
26
 
B über 150.000 €
 
 
60
35 - 57
46
15 - 38
26
7 - 31
17
 
Säge- und Hobelwerke
Wirtsch. Umsatz:
16100.0
 
 
 
 
 
 
A bis 500.000 €
 
 
58
29 - 70
47
8 - 37
21
4 - 30
16
 
B über 500.000 €
 
 
47
26 - 43
34
8 - 24
15
3 - 16
10
 
Schlosserei
Wirtsch. Umsatz:
25620.0
 
 
 
 
 
 
A bis 150.000 €
 
 
75
48 - 90
67
23 - 62
42
12 - 55
34
 
B über
bis 150.000 €
300.000 €
 
 
70
39 - 72
53
17 - 48
31
11 - 41
24
 
C über
bis 300.000 €
500.000 €
 
 
69
36 - 56
46
14 - 35
24
9 - 30
18
 
D über 500.000 €
 
 
63
29 - 53
40
12 - 34
21
4 - 24
14
 
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Eh.
47622.0
33 - 100
59
25 - 50
37
 
14 - 36
25
5 - 21
12
 
Schreinerei, Tischlerei (auch Bautischlerei und Bauschlosserei)
Wirtsch. Umsatz:
16230.0
31099.0
43320.0
 
 
 
 
 
 
A bis 150.000 €
 
 
63
40 - 74
59
16 - 55
34
10 - 46
27
 
B über
bis 150.000 €
300.000 €
 
 
60
33 - 64
47
15 - 42
28
8 - 33
21
 
C über 300.000 €
 
 
57
26 - 49
37
10 - 29
19
5 - 24
14
 
Schuhe und Schuhwaren, Eh.
(auch mit Reparaturen)
47721.0
59 - 117
85
37 - 54
46
 
22 - 40
33
5 - 24
13
 
Solarien
96040.0
 
 
 
36 - 72
51
6 - 32
17
 
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
92001.0
 
 
 
24 - 61
41
6 - 36
19
 
Spielwaren, Eh.
47650.0
30 - 89
59
23 - 47
37
 
13 - 38
25
3 - 22
12
 
Sport- und Campingartikel, Eh.
47642.0
47 - 92
67
32 - 48
40
 
15 - 35
25
4 - 20
12
 
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
Wirtsch. Umsatz:
23700.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
 
72
49 - 79
64
23 - 52
38
17 - 46
30
 
B über 200.000 €
 
 
70
38 - 64
51
17 - 42
28
7 - 30
18
 
Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei
Wirtsch. Umsatz:
43310.0
 
 
 
 
 
 
A bis 100.000 €
 
 
83
59 - 94
77
29 - 67
47
22 - 65
42
 
B über
bis 100.000 €
250.000 €
 
 
76
42 - 72
57
12 - 48
29
11 - 45
26
 
C über 250.000 €
 
 
73
31 - 57
44
11 - 33
20
5 - 26
16
 
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
47260.0
47621.0
14 - 35
23
12 - 26
19
 
7 - 18
13
2 - 10
6
Hinweis auf Tz. 8.1.1 und Tz. 8.4.2 der Vorbemerkungen
Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone, Eh.
Wirtsch. Umsatz:
47420.0
 
 
 
 
 
Vermittlungsprovisionen sind einbezogen.
A bis 300.000 €
 
41 - 1329
150
29 - 93
60
 
17 - 72
39
5 - 44
24
 
B über 300.000 €
 
37 - 426
92
27 - 81
48
 
15 - 55
32
5 - 29
16
 
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
47510.0
47710.0
52 - 113
79
34 - 53
44
 
20 - 40
30
4 - 22
13
 
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
(auch mit Reparaturen)
47770.0
75 - 194
113
43 - 66
53
 
24 - 48
35
7 - 30
18
 
Unterhaltungselektronik, Eh.
(auch mit Reparaturen und Eh. mit sonstigen elektrotechnischen Erzeugnissen in geringem Umfang)
Wirtsch. Umsatz:
47430.0
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 €
 
43 - 138
75
30 - 58
43
 
16 - 36
25
4 - 26
15
 
B über 300.000 €
 
32 - 82
54
24 - 45
35
 
13 - 33
22
3 - 16
9
 
Versicherungsmakler (inkl. Versicherungsvertreter)
Wirtsch. Umsatz:
66220.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
 
 
 
53 - 84
68
38 - 76
57
 
B über 200.000 €
 
 
 
 
53 - 84
68
27 - 64
43
 
Zimmerei
(mit Materiallieferung)
Wirtsch. Umsatz:
43912.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 €
 
 
63
38 - 74
55
16 - 47
31
12 - 42
27
 
B über 200.000 €
 
 
57
28 - 51
38
10 - 33
19
6 - 26
15
 

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2012

Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.

  4. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter
Steuersatz
voller
Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
873
443
1.316
Fleischerei
693
1.039
1.732
Gast- und Speisewirtschaften
 
 
 
a) mit Abgabe von kalten Speisen
831
1.246
2.077
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.149
2.049
3.198
Getränkeeinzelhandel
0
374
374
Café und Konditorei
886
762
1.648
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
526
70
596
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.205
582
1.787
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
277
208
485

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2013

Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.

  4. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter
Steuersatz
voller
Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
1.133
382
1.515
Fleischerei
878
789
1.667
Gast- und Speisewirtschaften
 
 
 
a) mit Abgabe von kalten Speisen
1.107
929
2.036
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.527
1.667
3.194
Getränkeeinzelhandel
90
280
370
Café und Konditorei
1.095
611
1.706
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
611
64
675
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.247
713
1.960
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
280
204
484

BMF v. - IV A 4 - S 1544/09/10001-05

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2013 I Seite 863
MAAAE-42494