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Track 09 | Vorläufigkeitskatalog: Beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen
Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog im Hinblick auf die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG erweitert. Der Vorläufigkeitsvermerk ist im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2010 beizufügen.
Das Bundesfinanzministerium hat den Vorläufigkeitskatalog erweitert.
Im Hinblick auf die schwebenden Musterverfahren zur beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt Folgendes: Alle Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2010 ergehen in diesem Punkt vorläufig. Ein Einspruch und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens sind damit nicht mehr erforderlich.
Hintergrund ist: Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wirken sich nicht steuermindernd aus, wenn der Höchstbetrag von 1.900 bzw. 2.800 € bereits ausgeschöpft wird – durch den Abzug der Beiträge zu einer Basis-Krankenversicherung und zu einer Basis-Pflegeversicherung. Was die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung angeht, ist bereits seit letztem Jahr eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig. Der Bundesfinanzhof muss entscheiden:...