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Track 03 | Lohnsteuer: Versteuerung der steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen
Aus Vereinfachungsgründen bestehen laut einer Verfügung der OFD Frankfurt/M. keine Bedenken, wenn die steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen bis zu einer Obergrenze von 153 € monatlich beim einzelnen Arbeitnehmer nur vierteljährlich abgerechnet werden. Dies gilt auch für die Besteuerung von Mahlzeiten mit Sachbezugswerten.
Kann die Besteuerung der steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen aus Vereinfachungsgründen erst im letzten Lohnzahlungszeitraum des Jahres durchgeführt werden? Diese für Arbeitgeber wichtige lohnsteuerliche Frage hat jetzt die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main beantwortet.
Die OFD berichtet von einer Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern. Danach ist zwar eine Besteuerung im letzten Lohnzahlungszeitraum des Jahres nicht möglich. Es gibt aber dennoch eine Erleichterung. Und die sieht so aus: Grundsätzlich sind die steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen bei der nächstmöglichen Lohnabrechnung zu versteuern. Aus Vereinfachungsgründen bestehen jedoch keine Bedenken, wenn der Arbeitgeber vierteljährlich abrechnet. Vorausgesetzt, der steuerpflichtige Teil übersteigt beim einzelnen Ar...