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OFD Düsseldorf 29.08.2002 S 2223

Einkommensteuer; | Flutopferhilfe (§ 10b EStG)

Die K im Zusammenhang mit Zuwendungen zugunsten von Hochwasseropfern zum vereinfachten Spendennachweis gem. § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit Satz 2 EStDV sowie gem. § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b EStDV, zur Zuordnung der Flutopferhilfe zu den mildtätigen Zwecken, zu Spendenaufrufen von Berufsverbänden ohne öffentlich- rechtlichen Charakter i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG und zum Gehaltsverzicht/zu Belegschaftsspenden ausführlich Stellung genommen. Die OFD München listet in ihrer Vfg. v. - S 2223 - 149 St 41 die Spendenaktionen auf, bei denen zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Zuwendungen, die zur Linderung der Katastrophenfolgen geleistet werden, der vereinfachte Zuwendungsnachweis gem. § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV zugelassen wird. Das FinMin Niedersachsen führt mit Vfg. v. - S 1915 - 58...