Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen
Betrieb einer Modelleisenbahnausstellung
Leitsatz
Gewinnerzielungsabsicht als Merkmal des gewerblichen Unternehmens
im Sinne des § 15 Nr. 1 Satz 1 EStG ist Streben nach Betriebsvermögensmehrung in
Gestalt eines Totalgewinns, d. h. eines positiven Gesamtergebnisses
des Betriebes von der Gründung bis zur Veräußerung,
Aufgabe oder Liquidation. Deshalb fehlt die Gewinnerzielungsabsicht,
wenn mit den Einnahmen lediglich die Kosten gedeckt werden sollen,
wobei zur Kostendeckung auch die Erhaltung des der gewerblichen
Tätigkeit dienenden Vermögens zählt.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1587 Nr. 19 StBW 2013 S. 775 Nr. 17 PAAAE-42308
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