Feuerwache eines Berufsfeuerwehrmannes als regelmäßige Arbeitsstätte
Leitsatz
Die Feuerwehrwache, der ein Berufsfeuerwehrmann ausschließlich
zugeordnet ist und die er an jedem seiner Arbeitstage von seinem
Wohnort aus zur Ableistung seines Schichtdienstes regelmäßig
anfährt, stellt auch unter Berücksichtigung der
neueren Rechtsprechung des ,
BFHE 231, 127; vom VI R 58/09, BFHE 234, 155)
die regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne
des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 50 DStRE 2014 S. 399 Nr. 7 EFG 2013 S. 1657 Nr. 20 KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 9 StBW 2013 S. 1049 Nr. 23 LAAAE-42305
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