Keine Änderung von Steuerbescheiden bei Verlust
von Körperschaftsteuerminderungspotenzial
Leitsatz
Die Feststellung der Endbestände gem. § 36
Abs. 7 KStG ist bindend für die Ermittlung des KSt-Guthabens.
Eine Änderung der nach altem Recht bestandskräftig
festgestellten Endbestände des verwendbaren Eigenkapitals
ist auch nicht auf der Grundlage des § 181 Abs. 5 Satz
1 AO möglich. Diese Vorschrift vermittelt keine eigenständige
Korrekturbefugnis und führt auch nicht dazu, dass der Vorbehalt
der Nachprüfung trotz zwischenzeitlichen Ablaufs der Festsetzungsfrist
fortbesteht oder wiederauflebt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 2518 Nr. 42 DStR 2013 S. 6 Nr. 46 DStRE 2014 S. 84 Nr. 2 EFG 2013 S. 1605 Nr. 19 Ubg 2014 S. 117 Nr. 2 BAAAE-42304
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