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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 3070/11 EFG 2013 S. 1508 Nr. 18

Gesetze: EStG § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

Anzusetzende Altersgrenze bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschaftergeschäftsführer

Leitsatz

  1. Bei einer vor Erlass des EStÄR 2008 erteilten Pensionszusage kann zur Berechnung einer Pensionsrückstellung für den beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer Kapitalgesellschaft davon ausgegangen werden, dass er mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand tritt.

  2. Die Aufhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung hat insoweit keine Auswirkung auf bestehende privatrechtliche vereinbarte Pensionszusagen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2482 Nr. 41
BB 2014 S. 941 Nr. 16
DStR 2014 S. 6 Nr. 17
DStRE 2014 S. 902 Nr. 15
EFG 2013 S. 1508 Nr. 18
EStB 2014 S. 70 Nr. 2
KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 10
KÖSDI 2013 S. 18594 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2013 S. 868
Ubg 2014 S. 608 Nr. 9
NAAAE-42300

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