Kein Vorsteuerabzug ohne ausreichende Leistungsbeschreibung
Leitsatz
1. Die in einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG notwendige Leistungsbeschreibung
muss so beschaffen sein, dass eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung, über die abgerechnet wird,
möglich ist.
2. Dieser Anforderung entsprechen Rechnungen nicht, wenn lediglich pauschale Honorare pro Mann/Tag und pro Monat abgerechnet
werden, ohne dass ersichtlich ist, welche Art von Leistung genau vergütet werden soll. Der Hinweis auf die Vereinbarung zu
einem Projekt führt zu keiner anderen Beurteilung, wenn diese Vereinbarung den Rechnungen nicht beigefügt ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 10 Nr. 44 DStRE 2013 S. 1453 Nr. 23 Ubg 2014 S. 64 Nr. 1 HAAAE-42286
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