Ermittlung der Einkunftsgrenze bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht im Fall der Zusammenveranlagung
Leitsatz
1) Es ist ernstlich zweifelhaft, ob im Rahmen der Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 EStG auf einer ersten Stufe
feststehen muss, dass der Antragsteller in seiner Person ohne die Berücksichtigung der Einkünfte des Ehegatten und ohne Verdopplung
des Grundfreibetrags die Voraussetzungen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht erfüllt.
2) Der Wortlaut der Vorschriften, der Zweck des § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG und europarechtliche Erwägungen könnten dafür sprechen,
schon bei der Prüfung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG die "erweiterten" Höchstbeträge nach §
1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG zur Anwendung zu bringen, soweit der Steuerpflichtige eine Zusammenveranlagung wählt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1565 Nr. 19 TAAAE-42282
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