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FG Münster Urteil v. - 11 K 4300/12 Kg,AO

Gesetze: EStG § 32 Abs 4

Kindergeld

Einkünfte und Bezüge - Anspruch auf Kindergeld für verheiratete Kinder in Erstausbildung ab dem Jahr 2012

Leitsatz

1) Für verheiratete Kinder in Erstausbildung besteht ab dem Jahr 2012 unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte und Bezüge Anspruch auf Kindergeld.

2) Ein der Ausbildung vorangegangener Schulbesuch ist keine "erstmalige Ausbildung" i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Fundstelle(n):
ZAAAE-42280

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