Arbeitshilfe - Stand: 08.07.2014

Maklerkosten als Werbungskosten

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Anteilige Maklerkosten aus einer Objektveräußerung als sofort abzugsfähige Geldbeschaffungskosten im Rahmen der Finanzierung (Darlehenstilgung) von zwei verbliebenen Objekten, da die Verwendung des Veräußerungserlöses von vornherein der Absicht entsprach, die Darlehenstilgung vorzunehmen, und dies auch im Kaufvertrag in endgültiger Weise festgelegt wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
ZAAAE-42241