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Abgabenordnung | Grobes Verschulden des steuerlichen Beraters
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Einkommensteuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sachverhalt zu ermitteln, und dem Steuerpflichtigen damit die Möglichkeit nimmt, die darin enthaltenen Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. (2) Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Ausdruck der komprimierten [i]Schneider, NWB 24/2013 S. 1864Steuererklärung auf die Verwendung des Programms „Elster” zurückzuf...