Suchen
RL 2013/34/EU Artikel 21

Kapitel 6: Konsolidierte Abschlüsse und Berichte

Artikel 21 Anwendungsbereich für die konsolidierten Abschlüsse und Berichte

Ein Mutterunternehmen und alle seine Tochterunternehmen sind zu konsolidierende Unternehmen im Sinne dieses Kapitels, wenn das Mutterunternehmen ein Unternehmen ist, auf das die Koordinierungsmaßnahmen dieser Richtlinie kraft Artikel 1 Absatz 1 Anwendung finden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAE-42116

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden