Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 9 KA 5/13 ER KL

Gesetze: SGB V § 87 Abs. 4 S. 1; SGB V § 87 Abs. 4 S. 3; SGB V § 87a Abs. 4 S. 4; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGG § 29 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 87a Abs 4 SGB V ermöglicht nur die Anpassung des Behandlungsbedarfs im Vergleich zum Vorjahr unter Berücksichtigung der relevanten Veränderungskriterien. Die Norm bietet keine Grundlage für eine nicht auf Veränderungen beruhende Basiserhöhung.

2. Bei der Vereinbarung der jeweils jahresbezogenen Veränderungen der Morbiditätsstruktur nach § 87 Abs 4 Satz 3 SGB V haben die Beteiligten einen Verhandlungsspielraum, der eine nur eingeschränkte gerichtliche Überprüfung zulässt.

Fundstelle(n):
EAAAE-42073

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen